Schulkonferenzbeschluss vom 19.04.2018
- tritt in Kraft nach Fusion der beiden Standorte
Pausenordnung
der Astrid-Lindgren-Schule
(für den Übergang)
Die Pausenordnung unserer Schule beruht auf der Erkenntnis, dass es drei unterschiedliche „Pausenformen“ gibt:
Entspannung:
Ich möchte in Ruhe mein Pausenbrot essen und mich vom Unterricht in einer ruhigen Umgebung erholen.
Ruhige Umgebung: In einer ruhigen Umgebung tobe ich nicht. Dort ist es leise und ich kann mich dort ruhig mit etwas Leisem beschäftigen.
Bewegung:
Ich habe lange genug still gesessen und möchte an die frische Luft und/oder mich austoben.
Begegnung:
Ich möchte die Pause nutzen, um mich mit meinen Freunden/Freundinnen zu treffen, zu spielen oder mich zu unterhalten.
In den 5-Minuten-Pausen bleibe ich im Klassenraum oder nutze die Zeit für einen Raumwechsel. Ich habe natürlich auch die Gelegenheit auf die Toilette zu gehen.
In den Pausen, die länger als 5 Minuten sind gilt:
Schulsozialarbeit bietet für die Übergangszeit Pausenangebote für besonders belastete Kinder an.
Regenpause:
Regenpause wird durch die Aufsicht „abgeklingelt“ (nur bei starkem Regen).
Welche der Aufsichten zuständig ist, regelt der Pausenaufsichtsplan.
Die Lehrkräfte gehen zur Aufsicht in die Klasse, in der sie nach der Pause Unterricht geben.
Alle Schüler bleiben in ihren Klassen.
Aufsichten:
Besondere Pausenregelungen
Aufsicht:
Den Anweisungen der Lehrkräfte, der Schulsozialarbeiter, der Hausmeister und der Schulsekretärin sind unbedingt Folge zu leisten.
Weitere Vereinbarungen:
- Eingeteilte Klassendienste dürfen nach den Herbstferien in den Pausen im Klassenraum bleiben.
- Je zwei Pausenhelfer können in den 4. Klassen eingeteilt werden. Sie erhalten wie die Lehrerausichten Warnwesten.